RELEVANTE NORMEN BEI DER BETRACHTUNG DER NETZQUALITÄT

Emissionen und Imissionen als Grundlage der Netzqualität

Abbildung 1: Prinzip der elektromagnetischen Verträglichkeit. Betrachtung der Grenzwerte für die Aussendungen von Störungen und die Immunität (Quelle: EN 61000-2-2, Anhang A)

Netzqualität ist kein neues Thema, obwohl es in den letzten Jahren, bedingt durch eine immer höher technologisierte und auch anfälligere Welt, mehr und mehr in den Fokus rückte. Die Betrachtung und die Grenzen für die elektrischen Phänomene leiten sich aus der Normung für die elektromagnetische Verträglichkeit der IEC 61000-x-x ab.

Emission = Störaussendung (A)
Immission = Störverträglichkeit (B)

Da es unmöglich ist, entweder alle Störungen der Netzqualität zu verhindern oder alle Geräte vollständig gegenüber diesen Störungen immun zu machen, werden Grenzwerte für die Aussendung von Störungen und für die Immunität vereinbart. Dies ist ein im Themenfeld der elektromagnetischen Verträglichkeit etabliertes Prinzip, das Aspekte der technischen Machbarkeit und der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.

Betrachtung und Beaurteilung im elektrischen Netz

Mit statistischen Netzqualitäts-Auswertungen werden geforderte Konformitäten nachgewiesen, bzw. mögliche Probleme auf statistischer Grundlage identifiziert.

Beurteilung der Qualität eines elektrischen Netzes

  • IEC 61000-2-2
    Umgebungsbedingungen – Verträglichkeitspegel für niederfrequente leitungsgeführte Störgrössen und Signalübertragung in öffentlichen Niederspannungsnetzen (Messung erfolgt am PCC – Point of Common Coupling)
  • IEC 61000-2-4
    Umgebungsbedingungen – Verträglichkeitspegel für niederfrequente leitungsgeführte Störgrössen in Industrieanlagen (für industrielle und nicht öffentliche 50 / 60 Hz NS- und MS-Wechselstromnetze bis 35 kV) 3 Umgebungsklassen (Messung am PCC, interne Verbindungspunkte)
  • IEC 61000-2-12
    Umgebungsbedingungen – Verträglichkeitspegel für niederfrequente leitungsgeführte Störgrössen und Signalübertragung in öffentlichen Mittelspannungsnetzen (Messung am PCC)

Merkmale der Spannung in elektrischen (öffentlichen) Versorgungsnetzen

  • EN 50160
    Merkmale der Spannung in öffentlichen NS-, MS- und HS-Versorgungsnetzen (Messung am PCC)
  • GB/T
    Guobiao-Standards oder GB-Standards sind die nationalen chinesischen Standards. Empfohlene Standards werden mit dem Präfix „GB / T“ versehen
  • IEEE519
    Empfohlene Praktiken und Anforderungen für die Oberwellensteuerung in Starkstromanlagen (USA, etc.)
  • Landesspezifisch
    Zu den o. g. Standards können auch länderabhängige Berichtsformen existieren
  • Applikationsspezifisch
    Basierend der o. g. Standards können auch individuelle statistische Berichtsformen existieren

DACHCZ

Die DACHCZ legt technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen fest. Wie aus dem Wortlaut bereits erkennbar, beteiligen sich an dieser Regel verschiedene Länder als Herausgeber:

  • Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN)
    Bismarckstraße 33, D-10625 Berlin
  • Österreichs E-Wirtschaft Akademie GmbH
    Brahmsplatz 3, A-1040 Wien
  • VSE – Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen
    Hintere Bahnhofstrasse 10, CH-5001 Aarau
  • CSRES – Ceské sdruzení regulovanych elektroenergetickych spolecnosti
    Na hroude 19, CZ–14000 Praha 2

Beurteilung der Qualität eines elektrischen Netzes im Rechenzentrum

  • Am Point of Common Coupling (Übergabepunkt)
    IEC 61000-2-2, IEC 61000-2-4, IEC 61000-2-12, EN50160, IEEE519, GB/T, etc.
  • Spannungsqualität, der nicht vom Versorgungsunternehmen bereitgestellten Versorgung im Rechenzentrum
    EN50600-2-2:2019-08 [Kapitel 6.2.3 Spannungsqualität]

Die Beurteilung nach EN50600-2-2:2019-08 [Kapitel 6.2.3 Spannungsqualität] entspricht auch dem Grundsatz des DSPQ [Demand Side Power Quality] nach IEC TR 63191

Aufgepasst

Bei der Erzeugung der Bewertungen sollte ein statistischer Mindestzeitraum von 7 Tagen nicht unterschritten werden. Besonders bei mobilen Messungen wird jedoch oftmals aus unterschiedlichen Beweggründen gefordert, den Mindestzeitraum auf Stunden- oder gar Minuten-Basis einzuschränken. Dabei muss klar sein, dass dabei keine aussagekräftige Bewertung – schon gar nicht rechts konform – zustande kommen kann. In der Regel werden die Bewertungen in einer Berichtsform ausgegeben. Wobei das Format des Berichts keinem Standard unterliegt.